In den kommenden 12 Monaten wird sich der Arbeitsmarkt weiter entspannen. 87% der deutschen Unternehmen wollen in diesem Zeitraum neue MitarbeiterInnen einstellen. Dies ist das Ergebnis einer Ifo-Instituts-Studie für das Manager Magazin, bei der rd. 1000 Personalchefs befragt wurden.
Im Rahmen der Untersuchung geht auch hervor, dass ein Teil dieser geplanten Jobs nur befristet vergeben werden. Branchenunabhängig meinen insgesamt der rd. 25% befragten Unternehmen, diese Form der Anstellung in Betracht zu ziehen.Im Vergleich dazu wollen nur 4% seltener auf Befristungen zurückgreifen. Knapp 63% der Personalverantwortlichen wollen an ihrer bisherigen Strategie festhalten.
In Österreich und der Schweiz soll sich der Arbeitsmarkt ebenfalls weiter entspannen. Somit wird eine generelle weitere Erholung am Arbeitsmarkt im kompletten D-A-CH Raum prognostiziert.
Mehr zum Thema im Artikel des Manager Magazins.
Wahrheitspflicht und erlaubte Lügen beim Bewerbungsgespräch
Bei einem Vorstellungsgespräch werden die unterschiedlichsten Fragen gestellt. Häufig will der potenzielle Arbeitgeber mehr wissen, als einem lieb ist. Was aber genau darf gefragt werden und was nicht?
Privatsphäre
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber alles fragen, was für die Einstellungsentscheidung wichtig ist. Die Fragen dürfen allerdings nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre eingreifen und müssen in einem direkten Zusammenhang zur Arbeitsstelle stehen. So sind etwa Fragen nach Ausbildung, Prüfungsergebnisse oder Vorbeschäftigungen erlaubt. Aber Fragen zu Heiratsplänen, Schwangerschaft und Kinderwunsch unzulässig. Auch etwa Zugehörigkeiten zu Religion, Gewerkschaften oder Parteien dürfen nicht nachgefragt werden. Ebenso wenig wie ehrenamtliche Tätigkeiten oder generelle Weltanschauung.
Offenbarungspflicht
Es müssen seitens des Bewerbers generell alle Umstände offengelegt werden, die das künftige Arbeitsverhältnis erschweren oder belasten könnten. Dazu zählen zB chronische oder ansteckende Krankheiten aber auch berufsrelevante Vorstrafen.
Sonderrechte
Sonderregelungen gibt es für sogenannte Tendenzbetriebe. Hierzu zählen zB Kirchen oder politische Zeitungen. So weit für den Job relevant dürfen hierbei Fragen zu Politikgesinnung oder Glauben gestellt werden.
Wahrheiten
Sollten beim Bewerbungsgespräch nicht erlaubte Fragen gestellt werden, darf der Bewerber wahrheitswidrig antworten. Es besteht somit gewissermaßen ein "Recht auf Lüge".
Schummeleien
Wenn ein Bewerber eine zulässige Frage bewusst falsch beantwortet, bestehen für den Arbeitgeber rechtliche Möglichkeiten den Arbeitsvertrag anzufechten.
Der Eintrag wurde aus folgendem Artikel zusammengefasst.
Privatsphäre
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber alles fragen, was für die Einstellungsentscheidung wichtig ist. Die Fragen dürfen allerdings nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre eingreifen und müssen in einem direkten Zusammenhang zur Arbeitsstelle stehen. So sind etwa Fragen nach Ausbildung, Prüfungsergebnisse oder Vorbeschäftigungen erlaubt. Aber Fragen zu Heiratsplänen, Schwangerschaft und Kinderwunsch unzulässig. Auch etwa Zugehörigkeiten zu Religion, Gewerkschaften oder Parteien dürfen nicht nachgefragt werden. Ebenso wenig wie ehrenamtliche Tätigkeiten oder generelle Weltanschauung.
Offenbarungspflicht
Es müssen seitens des Bewerbers generell alle Umstände offengelegt werden, die das künftige Arbeitsverhältnis erschweren oder belasten könnten. Dazu zählen zB chronische oder ansteckende Krankheiten aber auch berufsrelevante Vorstrafen.
Sonderrechte
Sonderregelungen gibt es für sogenannte Tendenzbetriebe. Hierzu zählen zB Kirchen oder politische Zeitungen. So weit für den Job relevant dürfen hierbei Fragen zu Politikgesinnung oder Glauben gestellt werden.
Wahrheiten
Sollten beim Bewerbungsgespräch nicht erlaubte Fragen gestellt werden, darf der Bewerber wahrheitswidrig antworten. Es besteht somit gewissermaßen ein "Recht auf Lüge".
Schummeleien
Wenn ein Bewerber eine zulässige Frage bewusst falsch beantwortet, bestehen für den Arbeitgeber rechtliche Möglichkeiten den Arbeitsvertrag anzufechten.
Der Eintrag wurde aus folgendem Artikel zusammengefasst.
Erste Jobbörse für Quereinsteiger
Ein neues Startup namens Talentfrogs hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Quereinsteiger-Potenzial und Unternehmen zusammenzuführen. Die Idee kam dem Gründer Peer Bieber in Neuseeland, wo ihm auffiel, dass die besten Mitarbeiter Quereinsteiger waren. Generell sei es in Neuseeland einfacher, Branche und Beruf zu wechseln.
Das Portal stellt die Persönlichkeitsmerkmale und Talente in den Mittelpunkt der Suche. Oftmals scheitern potenzielle Quereinsteiger an formalen Hürden oder trauen sich nicht fachfremd zu bewerben, so Bieber. Talentfrogs möchte diese Hürden sowohl für BewerberInnen als auch Arbeitgeber senken.
Das Portal ist fokussiert auf Deutschland, beinhaltet aber auch schon ein paar Stellen für Österreich und die Schweiz. Wie erfolgreich dieser Ansatz sein wird, gilt es abzuwarten. Fest steht aber, dass die Idee wohl vielen Jobsuchenden zumindest mental entgegenkommt.
Das Portal stellt die Persönlichkeitsmerkmale und Talente in den Mittelpunkt der Suche. Oftmals scheitern potenzielle Quereinsteiger an formalen Hürden oder trauen sich nicht fachfremd zu bewerben, so Bieber. Talentfrogs möchte diese Hürden sowohl für BewerberInnen als auch Arbeitgeber senken.
Das Portal ist fokussiert auf Deutschland, beinhaltet aber auch schon ein paar Stellen für Österreich und die Schweiz. Wie erfolgreich dieser Ansatz sein wird, gilt es abzuwarten. Fest steht aber, dass die Idee wohl vielen Jobsuchenden zumindest mental entgegenkommt.
Umziehen für den Traumjob?
Der ideale Job ist gefunden, der Dienstort aber leider weit entfernt! Der eine oder andere war bestimmt schon einmal von dieser Situation betroffen. Was tun, umziehen und alles hinter sich lassen - oder auf den Traumjob in der Nähe warten? Die Jobplattform monster hat in einer Umfrage genau diese Frage untersucht und festgestellt, dass in Österreich:
- 42 % für den Traumjob die gewohnte Umgebung verlassen würden
- 29 % umziehen würden, wenn sie dadurch mehr verdienen
- 29 % Freunde und die gewohnte Umgebung dem Job vorziehen
- 40 % würden für den Traumjob die gewohnte Umgebung verlassen
- 27 % würden nur umziehen, wenn sie dadurch mehr verdienen
- 33 % sind Freunde und die gewohnte Umgebung wichtiger als der Job
- 50 % würden die gewohnte Umgebung verlassen, wenn Sie den Traumjob finden
- 22 % würden nur bei Mehrverdienst umziehen
- 27 % können sich Umzug nicht vorstellen
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